[pdf-embedder url="https://gaks.holl-it-services.de/wp-content/uploads/2022/01/EPoS-Elternschreiben-v.-31.01.2022.pdf" title="EPoS-Elternschreiben v. 31.01.2022"]
Am 4.1.22 hat uns das Ministerium über die neuesten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen informiert.
Nach den Weihnachtsferien bleibt das Tragen von Masken auch im Unterricht verpflichtend und das regelmäßige Testen wird fortgeführt.
Darüber hinaus erhalten ab dem 17. Januar auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an der anlasslosen Testung zwei Mal pro Woche teilzunehmen, sofern Sie als Eltern dies wünschen und zustimmen.
Um die Verteilung von Selbsttests schulintern organisieren zu können, bitten wir Sie, uns Ihren Wunsch diesbezüglich mitzuteilen.
Bitte melden Sie uns Ihren Wunsch bis spätestens Mittwoch, den 12. Januar 2022, damit Ihr Kind die nötigen Testkits für die Wochen ab dem 17.01.2022 am Freitag, den 14. Januar in der Schule erhält.
Über das genaue Vorgehen informieren wir die Klassen per IServ-Mail.
Durch eine Anpassung im Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler während der Schulferien in den Fahrzeugen der Mainzer Mobilität – wie alle anderen Fahrgäste auch – einen aktuellen 3G-Nachweis mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Die Befreiung von der 3G-Pflicht für Schülerinnen und Schüler gilt nur außerhalb der Ferien, weil in dieser Zeit angenommen werden kann, dass regelmäßige Testungen in der Schule stattfinden.
In Rheinland-Pfalz beginnt die Schule wieder am 3. Januar 2022. In Hessen sowie für alle Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen gilt die Regelung bis zum Ende der dortigen Ferien am 10. Januar.2022.
[su_highlight background=“#afe8fe“ color=“#000000″]Aktualisierung am 24.11.21:[/su_highlight]
[su_note note_color=“#f0efeb“ text_color=“#8b8383″ radius=“4″]
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
am 24.11.2021, trat die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Damit sind weitere Anpassungen im für Schulen sowie im Testkonzept erforderlich. Wesentliche Anpassungen betreffen den Umgang mit positiven Fällen und Kontaktpersonen in der Schule.
Zu beachten ist, dass in Abschnitt IV – 3G am Arbeitsplatz und für Besucher (S. 4) geregelt wird, dass Eltern, Sorgeberechtigte und sonstige Personen, die das Schulgebäude betreten, eine Impfung, Genesung oder negative Testung (von einer anerkannten Teststelle) nachweisen müssen. Diese Regelung findet Anwendung z.B. bei Elterngesprächen oder Elternabenden.
Andere, wichtige Regelungen bestehen fort, z.B.
– das anlasslose, zweimalige Testen (montags und mittwochs)
– die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, auch im Klassensaal nach Erreichen des Sitzplatzes (vgl. meine Mail vom 22.11.21)
– Mensabetrieb nur für GTS-Kinder, um den Mindestabstand zu wahren.
Regelungen zum Testen Unter https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/Konzept_Selbsttests_Schueler__mit_Markierungen_.pdf finden Sie eine Fassung der Regelungen zum Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen mit Markierungen der relevanten Änderungen. Hier ist in Abschnitt B (S. 13 ff) geregelt, wie die Testungen in Verbindung mit der Absonderungsverordnung, d.h. bei Auftreten eines positiven Falles in einer Klasse / Lerngruppe erfolgen müssen.
Tritt eine einzelne Infektion auf,
– müssen sich die Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne begeben;
– besteht eine tägliche Testpflicht in der Schule mittels Selbsttests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen für nicht geimpfte und genesene Personen;
– besteht die Maskenpflicht auch in den Pausen.
Tritt ein solcher Fall ein, legt das Gesundheitsamt fest, welche Personengruppe die Test- und (erweiterte) Maskenpflicht umfasst. Wir informieren die betroffenen Eltern sofort nach Erhalt der Bestimmungen des Gesundheitsamtes in einer Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Ding
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[su_highlight background=“#afe8fe“ color=“#000000″]Aktualisierung am 22.11.21:[/su_highlight]
[su_note note_color=“#f0efeb“ text_color=“#8b8383″ radius=“4″]
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
die Stadt Mainz befindet sich seit dem 22.11.21 in der Corona-Warnstufe 2 (vgl. Übersicht unten).
Das bedeutet, dass ab sofort – neben der Maskenpflicht im Schulgebäude – Maskenpflicht auch im Klassenraum am Platz besteht. Nur im Freien kann die Maske abgenommen werden. Alle Schülerinnen und Schüler wurden heute bereits über eine Durchsage darüber informiert.
Die anlasslosen Testungen finden ab jetzt wieder zweimal wöchentlich statt. Unsere Testtage sind nach wie vor immer montags und mittwochs.
Die nächste Selbsttestung erfolgt also am kommenden Mittwoch, den 24.11.21.
Bitte denken Sie mit daran, dass Ihr Kind sich im Falle der Selbsttestung zu Hause am Mittwoch Morgen testet und die von Ihnen unterschriebene Selbstauskunft mit in die Schule bringt.
Unsere Teststraße in der Mensa ist an den Testtagen von 7.30 Uhr bis 7.45 Uhr geöffnet für Schülerinnen und Schüler, die sich in der Schule testen wollen. Auch bei einem späteren Unterrichtsbeginn muss dieses Zeitfenster genutzt werden
Mit freundlichen Grüßen
Karin Ding
—
Schulleiterin
Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss
Leo-Trepp-Platz 1
An den Schulen in Rheinland-Pfalz wird weiter engmaschig getestet. Ab dem 22. November wird sich die Zahl der regelmäßigen anlasslosen Tests an der aktuellen Infektionslage orientieren, wie sie im Warnstufenplan des Rheinland-Pfalz definiert ist: In Warnstufe 1 testen sich Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche, jeweils am Montag oder am ersten Tag des Schulbesuchs, in Warnstufe 2 gibt es dann zwei Tests pro Woche, in Warnstufe 3 drei Tests pro Woche. Zudem müssen sich im Falle einer Infektion auch weiterhin alle Mitglieder derselben Lerngruppe sofort täglich und zwar fünf Tage lang testen und im selben Zeitraum auch im Unterricht Masken tragen.
Um die Schutzwirkung in den besonders kritischen Phasen nach den Ferien zu verstärken, werden nach den Weihnachts- und Winterferien erneut Präventionswochen abgehalten. Das bedeutet konkret: In den beiden Wochen ab dem 3. Januar wird auch in Warnstufe 1 zweimal pro Woche anlasslos getestet. Nach den Winterferien gibt es in der kurzen Schulwoche nach Aschermittwoch (2. März) einen Test, in der folgenden Woche ab dem 7. März noch einmal zwei anlasslose Tests – auch das alles in der Warnstufe 1.
„Wir richten unsere Teststrategie ebenso wie die Maskenpflicht am Warnstufenplan des Landes Rheinland-Pfalz aus und können damit flexibel und angemessen auf Veränderungen der Infektionslage reagieren“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. „Schon bisher haben wir durch intensives anlassbezogenes Testen dafür gesorgt, dass unsere Schulen in der Pandemie sichere Lernorte bleiben. Mit der Anpassung der anlasslosen Testungen an die Warnstufen schaffen wir Klarheit für die Schulen und können je nach örtlicher Lage das Infektionsgeschehen genau im Blick behalten. Durch zusätzliche anlasslose Tests in den jeweils zwei Präventionswochen nach den Weihnachts- und Winterferien werden wir Infektionsrisiken durch das Einschleppen von Corona frühzeitig erkennen und darauf reagieren können. Teststrategie, Maskenpflicht und alle weiteren bekannten und gut eingeübten Hygienemaßnahmen werden ihren Betrag dazu leisten, dass wir möglichst ohne Schulschließungen durch den Winter kom-men. Mit diesen Weichenstellungen erfüllen wir unseren stets formulierten Anspruch: So viel Präsenzunterricht wie möglich bei so viel Gesundheitsschutz wie notwendig.“
[su_row][su_column size=“1/2″ center=“no“ class=““]Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
die Landesregierung hat einen neuen Hygieneplan für Schulen beschlossen (11. Hygieneplan Schulen ), der am 13.09.2021 in Kraft tritt.
Ab dem 13.09.21 gilt dann auch an Schulen die neu beschlossene „Ampel-Regelung“. In Abhängigkeit von der aktuellen Coronalage wird die Stadt Mainz darin in eine der Warnstufen eingeordnet: Grün (Warnstufe 1), Gelb (Warnstufe 2) oder Rot (Warnstufe 3).
Zur Zeit befindet sich die Stadt Mainz in Warnstufe 1.
Nach dem o.a. Hygieneplan gilt für alle Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum erreicht ist, die Maskenpflicht. Während des Unterrichts am Platz und im Freien besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen (vgl. S. 5 im Hygieneplan).
Auch ist der Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen mit dem heutigen Tag neu geregelt. Sie können das Papier hier abrufen. Die zweimal wöchentlich durchzuführende Testung bleibt bestehen; am Schlossgymnasium sind die Testtage immer Montag und Mittwoch.
Änderungen ergeben sich in der Absonderungsverordnung für den Schulbereich. Die jetzt geltenden Regelungen können Sie auf S. 14 ff nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Ding
[/su_column] [su_column size="1/2" center="no" class=""][pdf-embedder url="https://gaks.holl-it-services.de/wp-content/uploads/2021/08/20210817-Merkblatt-Umgang-mit-Erkaeltungssymptomen-in-Kita-Schule.pdf" title="20210817 Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita Schule"][/su_column][/su_row][su_spacer size="10"]
[su_button url="https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/aktuell-schutz-gegen-corona-infektionen-auf-einen-blick.php" target="blank" style="3d" background="#ffffff" color="#121819" size="14" center="yes" text_shadow="1px 1px 1px "]Informationen zur aktuellen Corona-Situation in Mainz[/su_button]